
Vermietungspraxis
Die BGO vermietet ihre Wohnungen an Familien, Paare und Einzelpersonen jeden Alters und jeder Herkunft. Die Vergabe von Mietobjekten geschieht nach Massgabe von Statuten und genossenschaftlichen Grundsätzen. Insbesondere achten wir auf eine langfristig ausgeglichene soziale und demographische Durchmischung in den einzelnen Häusern sowie der Genossenschaft als Ganzes.
Wohnungsausschreibung
Freie Objekte werden ausschliesslich hier ausgeschrieben. Wir führen keine Warte- oder Interessentenliste. Generelle Mietanfragen oder Blindbewerbungen werden nicht beantwortet.
Belegungsregeln
Wohnraum und die Anzahl der Benutzer:innen müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Bei der Vermietung von Wohnungen der BGO werden folgende Regeln angewendet:
1- bis 2-Zimmer-Wohnungen | ab 1 Person |
3- bis 3,5-Zimmer-Wohnungen | ab 2 Personen |
4- bis 4,5-Zimmer-Wohnungen | ab 3 Personen |
5- bis 6-Zimmer-Wohnungen | ab 4 Personen |
Haustierhaltung
In den Wohnungen der BGO dürfen keine Hunde gehalten werden. Für die Haltung von Katzen ist die Bewilligung der Geschäftsstelle einzuholen.
Anteilscheine
Die Miete einer Wohnung setzt den Beitritt zur Genossenschaft voraus. Davon ausgenommen ist die Miete einer auf Zeit vermieteten Wohnung. Für die Mitgliedschaft sind Anteilscheine wie folgt zu zeichnen:
Für Wohnungen | |
ab 1 Zimmer | CHF 4'000.-- |
ab 2 Zimmern | CHF 5'000.-- |
ab 4 Zimmern | CHF 6'000.-- |
ab 5 Zimmern | CHF 7'000.-- |
ab 6 Zimmern | CHF 8'000.-- |